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Berührungs-Schutzklasse

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Berührungsschutz

(Schutz gegen gefährliche Körperströme)

1. Schutz gegen direktes und indirektes Berühren (Allgemeines)

Der Schutz gegen gefährliche Körperströme bei elektrischen Betriebsmitteln sowie deren Komponenten gliedert sich in folgende zwei Teile:

  • Schutz gegen direktes Berühren unter Spannung stehender (aktiver) Teile. Betrifft alle Massnahmen zum Schutz von Personen und Tieren vor Gefahren, die sich aus einer direkten Berührung aktiver Teile elektrischer Betriebsmittel sowie deren Komponenten ergeben.

  • Schutz gegen indirektem Berühren von Personen und Tieren vor Gefahren, die sich beim Berühren von Teilen elektrischer Betriebsmittel sowie deren Komponenten ergeben, die infolge eines Fehlers (z.B. Isolationsfehler) unter Spannung stehen.

2. Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile (Berührungsschutz)

Detaillierte Angaben über getroffene Massnahmen liefern die Datenblätter der entsprechenden Bauteile - z. B. bei Sicherungshaltern.

 

3. Schutz bei indirektem Berühren

Massnahmen zum Schutz bei indirektem Berühren bei elektrischen Betriebsmitteln werden gemäss IEC 61140 mit Hilfe der 4 Schutzklassen 0, I, II, III beschrieben. Jede Klasse beinhaltet zwei Schutzmassnahmen, die auch beim Versagen der einen Massnahme keine gefährlichen Körperströme auftreten lassen.

Schutzklasse

Hauptschutzmassnahmen

0

1. Basisisolierung zwischen unter Spannung stehenden und berührbaren leitfähigen Teilen.

2. Erdfreie Umgebung.

I

1. Basisisolierung zwischen unter Spannung stehenden und berührbaren leitfähigen Teilen.

2. Schutzleiter-Anschluss: Leitfähige Teile von Gehäusen, die beim Versagen der Basisisolierung gefährliche Spannungen annehmen können, sind an den Schutzleiter angeschlossen.

II

1. Basisisolierung zwischen unter Spannung stehenden und berührbaren leitfähigen Teilen.

2. Zusätzliche Isolierung. Basis- und zusätzliche Isolierung werden im Begriff «Doppelte Isolierung» zusammengefasst. Unter gewissen Bedingungen kann auch eine «Verstärkte Isolierung» (einheitliches Isoliersystem) einen gleichwertigen Schutz gegen gefährliche Körperströme gewährleisten wie eine «Doppelte Isolierung». Kein Schutzleiter-Anschluss zulässig. Ein allenfalls vorhandener Schutzleiter darf nicht angeschlossen werden und muss wie ein aktives Teil isoliert werden.

III

1. Betriebsisolierung.

2. Energieversorgung mittels Sicherheits-Kleinspannungskreisen (SELV, über Sicherheits-Trafo). Der Schutz gegen gefährliche Körperströme beruht in diesem Fall vollumfänglich auf der Versorgung durch SELV-Kreise (U 42V). Im Betriebsmittel werden keine berührungsgefährlichen Spannungen erzeugt. Schutzleiteranschluss unzulässig.



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