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REACH - EU-Verordnung für Chemikalien

Diese Verordnung ist seit 2007 in Kraft

Die EU-Verordnung für Chemikalien

"REACH" ist ein System zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

Definition

Am 1. Juni 2007 trat die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe 1 (kurz: "REACH") in Kraft.

REACH enthält folgende Regelungen

1. Hersteller von Stoffen, Importeure von Stoffen als solche oder von Stoffen in Zubereitungen in die Europäische Gemeinschaft (EG) und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) müssen diese Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur seit 1. Juni 2008 registrieren, sofern sie in Mengen von wenigstens 1 Tonne/Jahr hergestellt oder importiert werden und es sich nicht um Stoffe handelt, die von der Registrierpflicht ausgenommen sind.

2. Lieferanten von Stoffen und Zubereitungen müssen entweder ein Sicherheitsdatenblatt oder eine Sicherheitsinformation dem Abnehmer zur Verfügung stellen. In bestimmten Fällen wird das Sicherheitsdatenblatt durch eine Anlage mit einschlägigen Expositionsszenarien ergänzt ("erweitertes Sicherheitsdatenblatt").

3. Hersteller und Importeure von Erzeugnissen, die einen Stoff der sog. "Kandidatenliste" zu mehr als 0.1 Masse-% je Erzeugnis enthalten, müssen an die professionellen Abnehmer und an Verbraucher nach Aufforderung für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichende Informationen, mindestens aber den Namen des Stoffes zur Verfügung stellen. Ist der Stoff zudem zu mehr als 1 Tonne/Jahr in allen diesen Erzeugnissen enthalten, muss eine Mitteilung an die Europäische Chemikalienagentur (EChA) erfolgen.

4. Verwender von Chemikalien (Stoffe und Zubereitungen), sog. "nachgeschaltete Anwender", müssen seit 1. Juni 2008 zusätzliche Pflichten erfüllen, jedoch erst nach Erhalt eines erweiterten Sicherheitsdatenblattes. Nachgeschaltete Anwender können zur Unterstützung den Herstellern von Stoffen und den Importeuren von Stoffen und Zubereitung zweckdienliche Informationen für die Registrierung bereitstellen.

Durch diese Regelungen ist die gesamte Lieferkette der Elektro- und Elektronikindustrie von der Verordnung betroffen. Während die Registrierung von chemischen Stoffen von Herstellern und Importeuren durchzuführen ist, sind alle übrigen Beteiligten aufgefordert, ihre Informationspflicht gegenüber ihren Kunden wahrzunehmen.

Strategie

SCHURTER hat sich ab 2007 mit REACH und seinen Auswirkungen befasst. Als "nachgeschalteter Anwender" fertigt und vertreibt SCHURTER ausschliesslich nicht-chemische Produkte (Erzeugnisse). Zudem werden aus den SCHURTER-Produkten unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine chemischen Stoffe freigesetzt. Somit muss SCHURTER keine Stoffe oder Zubereitungen registrieren. SCHURTER ist zudem unter REACH nicht verpflichtet, für seine Produkte Sicherheitsdatenblätter oder Sicherheitsinformationen zur Verfügung stellen.

Die "Kandidatenliste" wird halbjährlich aktualisiert. Sie enthält aktuell 242 Stoffe, die von der EChA als bedenklich eingestuft werden. Der Einsatz dieser Stoffe ist durch die REACH-Verordnung nicht verboten, sondern verlangt in erster Linie das Bereitstellen von Informationen. Enthält ein SCHURTER-Produkt einer dieser Stoff in einer Konzentration über 0.1 Masse-%, erstellt SCHURTER Unterlagen für ihre Kunden bezüglich Inhaltsstoff und Verwendung.

Aufgrund der Informationspflicht klärt SCHURTER zusammen mit ihren Lieferanten laufend ab, ob und welche Stoffe der "Kandidatenliste" allenfalls in SCHURTER-Produkten vorhanden sein könnten. Zusätzlich zum Bereitstellen von Informationen zu den betroffenen Produkten klärt SCHURTER auch ab, ob für den Stoff ein gleichwertiger, unbedenklicher Ersatz verfügbar ist.

Status

Die "Kandidatenliste" wurde im November 2024 zuletzt aktualisiert und führt 242 Stoffe auf, die als sehr bedenklich eingestuft werden. Nach unserem Kenntnisstand enthalten unsere Produkte derzeit keine Stoffe oberhalb 0.1 Masse-%, die in der "Kandidatenliste" aufgeführt sind. Eine Ausnahme bildet die Verwendung von Blei, CAS 7439-92-1. Dieser Stoff, der bereits seit 2006 durch die RoHS-Richtlinie reguliert ist, ist neu Teil der SVHC-Liste.

Kontakt

Für weitere detaillierte Abklärungen wenden sie sich bitte an unser Substanzenmanagement oder wenden Sie sich an Ihre regionale Verkaufsstelle.

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